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Krankengeld: Wer es bekommt und wann

Wer an Brustkrebs erkrankt, hat Anspruch auf Krankengeld. Hintergrundinfos und Tipps zum Antrag.

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Krankengeld

Wenn Sie an Brustkrebs erkrankt sind, fallen Sie meist für längere Zeit bei der Arbeit aus. In den ersten sechs Wochen Ihrer Krankschreibung ist Ihr Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, Ihr Gehalt ganz normal weiter zu zahlen. Sind Sie nach der siebten Woche noch nicht wieder fit – was bei einer Krebserkrankung in der Regel der Fall ist – können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen.

Wann bekomme ich Krankengeld?

Anspruch auf die Lohnersatzleistung haben Sie ab der siebten Krankheitswoche. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Arbeitsunfähigkeit (AU) gesetzlich versichert sind und Ihr Arzt Ihnen die AU schriftlich bestätigt.

Wie hoch ist das Krankengeld?

In der Regel beträgt das Krankengeld 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens beziehungsweise maximal 103,25 Euro täglich (Beitragsbemessungsgrenze). Die Kosten für Sozialversicherungsbeiträge wie Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung werden anteilig vom Krankengeld abgezogen – wobei Ihre Krankenkasse jeweils die Hälfte der Kosten für die drei Versicherungen übernimmt. Die Beiträge für die Krankenversicherung übernimmt Ihre Krankenkasse komplett. Sind alle Sozialversicherungsbeträge abgezogen, stehen Ihnen in der Regel rund 75 Prozent Ihres Nettoeinkommens zur Verfügung.

Tipp: Viele Krankenkassen haben auf ihrer Internetseite einen Krankengeldrechner. Mit dem können Sie kalkulieren, wie viel Krankengeld Ihnen letztendlich zusteht.

Krankengeld für Selbstständige, privat Versicherte oder bei Arbeitslosigkeit

  • Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie allerdings freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und statt dem ermäßigten den allgemeinen Beitragssatz zahlen, erhalten Sie auch als Selbstständige ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld – also gut 70 Prozent Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens der vergangenen zwölf Monate. Die Alternative: Sie zahlen den ermäßigten Beitragssatz und schließen bei Ihrer Krankenkasse einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch ab. Für die ersten sieben Wochen der Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen als freiwillig Versicherter ein finanzieller Ausgleich nur dann zu, wenn Sie sich zuvor zusätzlich mit einer Krankentagegeldversicherung abgesichert haben.
  • Privat Krankenversicherte erhalten kein Krankengeld, sondern können eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Die Höhe des Krankentagegelds verhandeln Sie individuell mit der privaten Krankenversicherung.
  • Sind Sie zum Zeitpunkt der Erkrankung arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld I, entspricht die Höhe des Krankengeldes der des zuvor gezahlten Arbeitslosengelds. Die Auszahlung beginnt ab der siebten Krankheitswoche. Sind Sie wieder gesund, finden jedoch keine Arbeit, müssen Sie erneut Arbeitslosengeld beantragen.
  • Beziehen Sie Hartz IV, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Während der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie weiterhin Zahlungen von der Bundesagentur für Arbeit
  • Sonderfälle: Kein Anspruch auf Krankengeld haben Familienversicherte, Studierende, Praktikanten sowie Menschen, die eine (Erwerbsminderungs-)Rente beziehen.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Sie können für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen. Die Höchstbezugsdauer wird auch nicht verlängert, wenn bei Ihnen in dieser Zeit eine weitere Erkrankung – etwa ein Beinbruch – festgestellt wird.

Der Zeitraum von drei Jahren wird nach dem Grundsatz der starren Blockfrist ermittelt. Der Blockfristbeginn richtet sich nach dem Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit und bezieht sich immer auf die arbeitsunfähigkeitsverursachende Erkrankung. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist. Es ist möglich, dass mehrere Blockfristen nebeneinander laufen.

Ist die Blockfrist von drei Jahren abgelaufen, können Sie erneut Krankengeld wegen der derselben Krankheit beantragen. Allerdings nur, wenn Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit bereits wieder mindestens sechs Monate versicherungspflichtig gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Hinweis: Noch bevor Ihr Anspruch auf Krankengeld ausgelaufen ist, kann Ihre Krankenkasse sie dazu auffordern, in den nächsten zehn Wochen einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen. Entscheidend ist hier die Frage, ob Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Für die Dauer der Rehabilitation wird das Krankengeld durch das Übergangsgeld der Rentenversicherung ersetzt. Diese Zeiten werden aber auf den zeitlichen Höchstanspruch auf Krankengeld angerechnet.

Wird die Erwerbsfähigkeit jedoch trotz der Rehabilitationsmaßnahme nicht wiederhergestellt, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag! Das heißt: Ihr Bezug von Krankengeld endet bereits vor Ablauf der 78 Wochen und Sie erhalten eine deutlich niedrigere Erwerbsminderungsrente.

Tipp: Fordert Ihre Krankenkasse Sie frühzeitig zur Reha auf, wenden Sie sich an eine Krebsberatungsstelle in ihrer Nähe.

Was passiert, wenn ich nach 78 Wochen noch immer arbeitsunfähig bin?

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Wo wird der Antrag auf Krankengeld gestellt?

Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Lassen Sie sich hierfür von Ihrem Arzt ab der siebten Woche die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) bestätigen und schicken Sie die AU-Bescheinigung an Ihre Krankenkasse. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie dann per Post. Die Auszahlung des Krankengelds erfolgt immer rückwirkend.


Weiterführende Informationen

Bei Fragen zum Krankengeld wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse. Sind Sie noch im Krankenhaus, können Sie auch den Kliniksozialdienst kontaktieren – er hilft Ihnen bei Fragen zur Krankenversicherung und beim Beantragen von Rehabilitationsmaßnahmen. Gibt es Probleme bei der Beantragung des Krankengelds oder wird der Antrag abgelehnt, können Sie sich auch von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands oder den Krebsberatungsstellen beraten lassen.


13. Juli 2018

Bild: Shutterstock.com / Sandy Braun