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In der Regel werden in Deutschland folgende Kosten von der Krankenkasse übernommen
Die Erstversorgung findet in der Klinik, direkt nach der Operation statt.
➤ Eine Textilprothese mit Wattefüllung
➤ Kompressions-BH (Kompressionsbandage) mit eingenähten Taschen (Wechselversorgung möglich)
Etwa 6 - 8 Wochen nach der Operation, wenn die Narben verheilt und die Schwellungen abgeklungen sind.
➤ 1x Silikonbrustprothese
➤ Zuschuss zu 2x Spezial-BHs mit eingenähten Taschen als Prothesenhalterung
➤ Zuschuss zu 1x Spezialbadeanzug/-bademode mit Prothesentaschen
➤ Jährlich: Zuschuss zu 2x Spezial-BHs mit eingenähten Taschen als Prothesenhalterung
➤ Alle 2 Jahre eine Silikonbrustprothese
➤ Alle 2 - 3 Jahre: Zuschuss zu einem Spezialbadeanzug/-bademode mit Prothesentaschen
Im Normalfall übernehmen die Krankenkassen außerdem die Kosten für eine Neuversorgung mit einer Brustprothese und einem Spezial-BH, wenn sich das Gewicht und dadurch die Brustgröße verändert. Die Gewichtsveränderung muss vom Arzt bestätigt werden.
Die tatsächliche Kostenerstattung ist in Deutschland je Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Informationen hierzu findest Du bei der jeweiligen Krankenkasse. Für Versicherte bei einer Privaten Krankenkasse empfehlen wir, sich hinsichtlich der Kostenerstattung der Hilfsmittel vorab mit der jeweiligen Versicherung in Verbindung zu setzen.